15 Mar 2015

Freifunk Mayen-Koblenz kritisiert WLAN-Pläne des Wirtschaftsministers

Gesetzentwurf könnte das Aus für freie WLAN-Hotspots bedeuten

Vergangenen Donnerstag stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seine Vorschläge zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vor. Nach Meinung des Ministeriums wird so „ein breites Angebot an kostenlosem WLAN“ ermöglicht. Auch soll Rechtsklarheit geschaffen werden, wer für Rechtsverstöße in öffentlichen WLAN-Netzen haftet („Störerhaftung“). Deutschland liegt bei der Verfügbarkeit freier Internetzugänge bislang weit hinter anderen Industriestaaten zurück. In vielen Nachbarländern zählt WLAN in Geschäften, Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen als Selbstverständlichkeit.

Das geplante WLAN-Gesetz wird jedoch unter anderem von Freifunkern in ganz Deutschland stark kritisiert, so auch von der Mayen-Koblenzer Freifunk-Community, welche sich gerade im Aufbau befindet. Dabei machen den Freifunkern vor allem folgende Punkte Sorgen:

Für gewerblich betriebene Netze - z. B. in Cafés oder Restaurants - fordert die Neuregelung eine Verschlüsselung des Internetzugangs. Dass diese Hürde mit der Förderung nach öffentlichen WLAN-Zugängen nichts zu tun hat, ist offensichtlich. Eine Verschlüsselung ist nur umsetzbar, indem das entsprechende WLAN mit einem Passwort versehen wird. Da hier üblicherweise das selbe Passwort an alle Teilnehmer ausgegeben wird, ist der Sicherheitsgewinn gering und steht in keinem Verhältnis zum entstehenden Verwaltungsaufwand. Auch lässt die Formulierung viel Interpretationsspielraum, so entsteht bis zur Klärung durch Gerichte eine weitere Rechtsunsicherheit bezüglich der geforderten Verschlüsselungsart. Es ist durchaus möglich, dass zukünftig für jeden Nutzer eigene Passwörter erstellt werden müssen. Dies ist mit handelsüblichen WLAN-Routern nicht umsetzbar, hohe Kosten für Spezialgeräte und deren Verwaltung wären die Folge.

Bürgerinitiativen oder Privatpersonen, die ihr WLAN öffnen möchten, müssen alle Nutzer namentlich kennen und über über die rechtliche Lage informieren. Einige Anbieter nutzen hierzu bereits vorgeschaltete Anmeldeseiten. Dort muss der Nutzer bestätigen, keine Rechtsverstöße zu begehen, und sich namentlich registrieren. Das Ausfüllen dieser Formulare ist für die Nutzer zeitintensiv, eine mobile Nutzung nur schwer möglich. Beim Durchschreiten einer Fußgängerzone wäre der Nutzer mit immer neuen AGB-Seiten konfrontiert und müsste sich immer wieder neu registrieren. Geräte ohne Webbrowser wie z.B. Webcams, „Wearables“ oder Anwendungen der „Industrie 4.0“ würden sogar vollständig an der Nutzung der Netze gehindert.

„Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben, endlich Rechtssicherheit für Betreiber offener WLAN-Netze zu schaffen. Der vorgelegte Entwurf beinhaltet jedoch, anders als von der Bundesregierung dargestellt, keine Abschaffung der Störerhaftung. Im Gegenteil: Der Entwurf verbietet es Bürgern und Initiativen wie Freifunk ein freies WLAN zu errichten“, so Florian Knodt von Freifunk Mayen-Koblenz. „Auch Gaststätten und Hotels wird durch höheren Verwaltungsaufwand und die entstehende Rechtsunsicherheit der Betrieb öffentlicher Netzzugänge erschwert. Nutznießer sind ausschließlich große Telekommunikationsanbieter, welche die nötige Spezial-Infrastruktur bereits vorhalten. Wir fordern die vollständige Abschaffung der Störerhaftung. Das Anbieten eines Netzzugangs pauschal als bewusstes Zulassen von Rechtsbrüchen zu diffamieren ist nicht mehr zeitgemäß. Ein rechtlicher Flickenteppich, der mehr für Verwirrung als Klarheit sorgt, kann nicht die Lösung sein. Der Vorschlag der großen Koalition stellt eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Situation dar und blockiert die digitale Entwicklung Deutschlands“

Verweise:


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